Anmeldung

Nach dem Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung gilt:

 

 

  1. Der Besuch des Kindergartens ist für die Eltern kostenfrei. Für Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, führt die Grundschule bei der  Anmeldung ein Verfahren zur Feststellung des Sprachförderbedarfs, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund durch. Kinder können von der Schulleitung zum Besuch eines Sprachförderkurses, der in der Regel in der Kindertagesstätte stattfindet, verpflichtet werden. Hierbei geht es nicht um logopädische Probleme!
  2. Für Kindergartenkinder entfällt die Feststellung des Sprachförderbedarfs durch die Schule, weil dies im Kindergarten erfolgt.
  3. Die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler (Pflichtkinder) wird auf die 3./4. Schulwoche nach den Sommerferien im Jahr zuvor terminiert. Sie erhalten automatisch eine Einladung.
  4. Bei der Anmeldung soll eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch des Kindes vorgelegt werden.
  5. Kann-Kinder werden erst in der zweiten Februarhälfte vor Schuljahresbeginn angemeldet.

 

Näheres zum Tag der Anmeldung unserer neuen Erstklässler

Mitte September 2023 finden an unserer Schule die Anmelde- bzw. Aufnahmegespräche für die neuen Erstklässler (Schuljahr 2024/2025) statt. Eltern schulpflichtiger Kinder werden wegen einer Terminvergabe schriftlich eingeladen. Werden Ihre Kinder als Kann - Kinder eingeschult, so rufen Sie uns bitte wegen der Absprache einer Uhrzeit an und kommen im Februar 2024 mit Ihrem Kind zur Schule. 

Bitte bringen Sie an diesem Tag das Stammbuch bzw. die Taufurkunde und natürlich Ihr Kind mit, denn es ist uns sehr wichtig, mit Ihrem Kind ins Gespräch zu kommen. Während Sie mit Frau Marion Dahm, unserer Sekretärin, die Formalitäten erledigen, werden Frau Schroerlücke, die Rektorin und eine Lehrkraft mit Ihrem Kind ein etwa 15 - minütiges Gespräch führen. Im Vorraum haben Sie die Möglichkeit zu erfahren, wer oder was unser Förderverein ist und was dieser anbietet...

 

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!